Wichtige Aktualisierungen und Kontaktinformationen für das Border Target Operating Model

Britische Botschaft – Da der erste Schritt des Border Target Operating Model vor der Tür steht, finden Sie hier das Borders Bulletin des britischen Cabinet Office mit den neuesten Informationen zum Border Target Operating Model und nützlichen Kontaktinformationen, an die Sie sich in den kommenden Tagen und Wochen bei Fragen oder Problemen wenden können.

Kostenlose Webinare zur Einführung des BorderTarget Operating Model helfen bei der Vorbereitung

Get Ready for Brexit – Der Brexit erfordert einmal mehr Ihre Aufmerksamkeit. Ab dem 31. Januar 2024 führt die britische Regierung schrittweise das Border Target Operating Model (BTOM) ein. Am 31. Januar 2024 wird die Gesundheitsbescheinigung für tierische Erzeugnisse, Pflanzen und Lebensmittel mit mittlerem Risiko aus der EU gelten. Bis zum 30. April 2024 werden Nämlichkeitskontrollen und physische Inspektionen hinzukommen. Schließlich werden bis zum 31. Oktober 2024 Sicherheitserklärungen für EU-Einfuhren vorgeschrieben, wobei ein begrenzter Datensatz eingeführt wird, um die Zollerklärungen zu vereinfachen.

Sie sind herzlich eingeladen, an mehreren Online-Veranstaltungen teilzunehmen, die Sie über diese Themen informieren. Diese sind für Unternehmen relevant, die tierische Produkte, Fischprodukte, Pflanzen, pflanzliche Produkte und/oder tierische Lebensmittel in das Vereinigte Königreich exportieren. Hier finden Sie die aktuellste Übersicht.

Bitte beachten Sie! Die britische Regierung (DEFRA) bietet monatlich branchenspezifische Online-Schulungen an, um Unternehmen auf die neuen veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen (SPS) Einfuhrkontrollen (Zertifizierung und Grenzkontrollen) im Rahmen des neuen Border Target Operating Model (BTOM) vorzubereiten. Die aktuelle Liste der DEFRA Webinare finden Sie hier.

Interview mit NVWA-Brexit-Koordinator Peter Verbaas: ‚Machen Sie sich bereit!‘

getreadyforbrexit.eu – Am 31. Januar 2024 treten im Vereinigten Königreich (UK) die ersten Maßnahmen des Border Target Operating Model in Kraft. Für eine große Gruppe von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen ab einem mittleren Risiko wird dann ein Phytosanitär- oder Veterinärzertifikat für die Einfuhr in das Vereinigte Königreich erforderlich sein. Peter Verbaas, Brexit-Koordinator bei der NVWA, ist besorgt über den Stand der Vorbereitungen der niederländischen Unternehmen. „Für diejenigen, die nicht rechtzeitig auf diese Phase vorbereitet sind, kommen die Geschäfte mit dem Vereinigten Königreich leider zum Erliegen.“

Wie ist der Stand der Dinge?

„Den niederländischen Unternehmen kann ich nur sagen: Bereitet euch vor! Es gibt kein Signal aus dem Vereinigten Königreich, eine weitere Verschiebung in Betracht zu ziehen. Verständlicherweise liegt die Herausforderung, ab dem 31. Januar für alle Produkte mit mittlerem Risiko ein Veterinär- oder Phytosanitärzertifikat vorzulegen, ganz auf unserer Seite der Nordsee.“

Ist die Wirtschaft in den Niederlanden darauf vorbereitet?

„Mein Bauchgefühl sagt mir, dass viele Unternehmen noch in der Warteschleife sind. Was die Zertifizierung betrifft, so haben wir mit den Unternehmen klare Vereinbarungen über die Selbstzertifizierung getroffen. Sie tun dies, indem sie sich an dem System der Unternehmensanerkennung beteiligen. Es wurde vereinbart, dass 80 Prozent der pflanzlichen Industrie auf diese Weise arbeiten werden. Bei Veterinärgut sind es sogar 100 Prozent.

Wie sieht diese Arbeitsweise in der Praxis aus?

„Die Unternehmen reichen bei uns ein Protokoll für die Selbstinspektion ihrer Ladung ein. Die Aufsichtsbehörde prüft dieses Protokoll, und nach der Genehmigung kann das Unternehmen mit der Arbeit auf diese Weise beginnen. Wir zertifizieren aus der Ferne. Wir führen Stichprobenkontrollen durch. Auf diese Weise wollen wir die logistischen Verzögerungen für die Unternehmen minimieren und unsere Kapazitäten als Aufsichtsbehörde optimal nutzen. Davon profitieren wir alle.“

Was erfordert dies von den Unternehmen?

„Der größte Teil der Arbeit besteht in der Vorbereitung und Erstellung des Protokolls sowie in dessen Prüfung. Für den Pflanzensektor wird ein Ausbildungskurs für den Phytosanitary Officer hinzukommen. Das Wichtigste ist, dass die Unternehmen die vereinbarte Arbeitsmethode rechtzeitig einführen. Andernfalls werden die Dinge aus dem Ruder laufen. Diejenigen, die jetzt noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen haben, sollten sich wirklich Sorgen machen. Außerhalb dieser Arbeitsmethode stellen wir keine Zertifikate aus. Das ist sehr ärgerlich für diejenigen, die nicht rechtzeitig bereit sind. Es ist dann Sache des Vereinigten Königreichs zu entscheiden, ob es Verbringungen zulässt oder nicht“.

Welche logistischen Risiken sehen Sie in den neuen Importmaßnahmen des Vereinigten Königreichs?

„Die Unternehmen kombinieren jetzt oft Fracht mit geringem und mittlerem Risiko in einer Sendung. Wird das so bleiben? Wir hören, dass die Unternehmen die beiden Risikogruppen voneinander trennen wollen. Aber das ist nicht immer möglich. Wenn man hier in den Niederlanden Blumensträuße herstellt, ist es wahrscheinlich nicht sinnvoll, eine letzte Filiale mit mittlerem Risiko im Vereinigten Königreich hinzuzufügen. Es kann auch sein, dass Parteien Produkte mit mittlerem Risiko nicht mehr in ein Bouquet aufnehmen. Dies sind geschäftliche Entscheidungen.

„Ein weiteres logistisches Risiko besteht darin, dass Fracht im Vereinigten Königreich bald abgewiesen werden könnte. Es ist nicht einfach, in die EU zurückzukehren. Dafür sind spezielle Dokumente und Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Ich glaube, das ist noch nicht jedem klar. Es ist wichtig, dass man sich als Unternehmen auch darüber im Voraus Gedanken macht.“

Welchen Appell möchten Sie an die Wirtschaft richten?

„Unterschätzen Sie nicht, was es bedeutet, die neuen britischen Einfuhrbestimmungen zu erfüllen. Diejenigen, die noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen haben, sollten dies jetzt tun! Unsere Botschaft als NVWA ist ganz klar: Wenn eine große Gruppe meint, sie könne noch ein wenig warten, werden wir alle bald auf der Stelle treten. Wir können nicht allen auf den letzten Drücker helfen. Das ist wie beim Einsteigen in ein Flugzeug. Eine Person darf immer später als zwei Stunden vor dem Abflug ankommen. Wenn das alle tun, wird das Flugzeug nicht pünktlich abfliegen. Als NVWA müssen wir Zeit für die Prüfung haben. Außerdem kann es vorkommen, dass nach einem Audit in einem Unternehmen eine weitere Anpassung erforderlich ist. Auch das braucht Zeit.“

Wohin können sich Unternehmen wenden, die noch Hilfe benötigen?

„Auf unserer Website bietet die Brexit-Seite Erklärungen. Auch die einschlägigen Branchenverbände können oft weiterhelfen. Schließlich ist jedes Unternehmen etwas anders. Auf Wunsch eines Wirtschaftsverbandes kommen wir auch gerne zu Ihnen und informieren Sie. Wenn Bedarf besteht, betreten wir die Bühne, um das Gespräch darüber zu beginnen, was vor dem 31. Januar 2024 benötigt wird.“

 

Defra Border Target Operating Model (BTOM) Webinare, Aufnahmen und Veranstaltungen online verfügbar

DEFRA – Die Aufnahmen der letzten DEFRA-Webinare können auf der BTOM-YouTube-Seite angesehen werden. Die DEFRA wird auch weiterhin alle Aufnahmen von Webinaren auf diese Seite hochladen, wenn die BTOM-Umsetzung voranschreitet. Zögern Sie nicht, die Seite zu abonnieren, um über die neuesten Videos auf dem Laufenden zu bleiben.

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier. Hier können Sie sich auch für die neuen Veranstaltungen anmelden, die DEFRA noch organisiert.

Prüfen Sie vor der Abreise ins Vereinigte Königreich immer, ob Aktionen erforderlich sind

www.getreadyforbrexit.eu – Für den Zugang von Fracht in das Vereinigte Königreich wendet die britische Regierung jetzt zwei verschiedene Modelle an: die Temporary Storage und das Pre-Lodgement. Als Frachtführer müssen Sie im Voraus wissen, welches Zugangsmodell für Ihre Fracht gilt. Das Pre-Lodgement erfordert ein entschiedenes Handeln Ihrerseits, bevor Ihr Fahrer zum Fährterminal fährt. Erkundigen Sie sich daher sorgfältig, welches Modell für die jeweilige Sendung gilt. Unnötige Verzögerungen am niederländischen Fährterminal und an der britischen Grenze können so vermieden werden.

Wann Temporary Storage, wann Pre-Lodgement?
Die britischen Häfen, die von den niederländischen Fährbetreibern angefahren werden, erlauben beide Zugangsmodelle. Schauen Sie in dieser Liste der einzelnen Fährbetreiber nach, wann Ihre Ladung zwischengelagert und wann vorgelagert wird. Vorsicht! Eine falsche Wahl des Modells kann nach der Ankunft in den niederländischen Fährterminals in der Regel nicht mehr korrigiert werden. Die Sendung fällt dann automatisch in das Modell der vorübergehenden Verwahrung.

Temporary Storage: keine vorherigen Maßnahmen erforderlich
Ladung, die im Rahmen der Temporary Storage in das Vereinigte Königreich gelangt, kann bis zu 90 Tage lang an der Grenze in einer Zwischenlagereinrichtung (in der Regel das Terminal) gelagert werden. Bevor Ihr Fahrer zum niederländischen Fährterminal aufbricht, sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. Nach der Anmeldung durch den Einführer im Vereinigten Königreich oder seinen Vertreter bei den britischen Zollbehörden werden die Waren an ihren endgültigen Bestimmungsort weiterbefördert.

Pre-Lodgement: erst handeln, dann fahren
Bei Pre-Lodgement gibt der britische Einführer oder sein Vertreter die Anmeldung ab, noch bevor die Fähre die Niederlande verlässt. Spediteur auf niederländischer Seite aufgepasst: Bevor der Fahrer zum Fährterminal fährt, müssen Sie zunächst im UK Goods Vehicle Management Service (GMVS) folgendes tun:

  • Im GVMS verknüpfen Sie die im Vereinigten Königreich abgegebene Einfuhranmeldung mit Ihrem Anhänger. Dazu verwenden Sie die MRN(s), die Ihnen der britische Importeur oder sein Vertreter übermittelt hat.
  • Sie geben die Goods Movement Reference (GMR) ein, die GVMS dann mit Ihrer Fährbuchung generiert. Nur wenn das Fährterminal bei Ankunft Ihres Anhängers über die GMR verfügt, kann Ihre Fracht ohne Verzögerung weiterbefördert werden.

Lesen Sie hier, wie Sie für jede Sendung eine GMR erhalten

Einmalige Registrierung in GVMS
Um GVMS für Pre-Lodgement-Sendungen zu nutzen, müssen Sie sich als Frachtführer einmalig bei der britischen Regierung registrieren.

Hilfreiche Informationen für die richtige Nutzung von GVMS
Die britische Regierung bietet mehrere nützliche Informationen, um Ihnen den Einstieg in GVMS zu erleichtern:

Inspektion im Vereinigten Königreich ja oder nein

Bei Ankunft im Vereinigten Königreich kann die GVMS-Fracht im Allgemeinen sofort weiterbefördert werden. Alternativ dazu kann der Fahrer zur Kontrolle an eine Inland Border Facility (IBF) verwiesen werden. Prüfen Sie vor Ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich auf dieser praktischen Website der britischen Regierung, ob dies auf Ihre Fracht zutrifft. Sie müssen nur den GMR für Ihre Fracht ausfüllen. Ein Klick und Sie wissen, woran Sie sind. Wenn tatsächlich eine Inspektion erforderlich ist, hilft Ihnen die Website, die in 12 Sprachen verfügbar ist, weiter.

Die britische Regierung hilft auch Ihnen auf Ihrem Weg!

www.getreadyforbrexit.eu – Wie in den Niederlanden bemüht sich auch die britische Regierung darum, Sie optimal über alle Anforderungen zu informieren, die im Verkehr mit dem Vereinigten Königreich gelten.

24/7-Helpline von Gov.UK
Bei allen Fragen zu Ihren Ausfuhren nach oder Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich können Sie sich rund um die Uhr an die Helpline der britischen Zollbehörde (HMRC) wenden: +44 300 322 9434. Chatten mit HMRC ist ebenfalls möglich.

Dringendes Problem an der Grenze?
Steckt Ihre Fracht an der Grenze fest? Rufen Sie bei dringenden Fragen +44 300 322 9434, Option 1, an.

Handbuch für Spediteure
Mit dem Carriers‘ Handbook (in englischer Sprache) stellt die britische Regierung Spediteuren ein umfassendes Nachschlagewerk zu den Vorschriften für die verschiedenen Arten von RoRo-Transporten (begleitet und unbegleitet) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung.

Die Website bietet noch mehr Informationen
Viele Informationen über den Geschäftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich finden Sie auch auf dieser Website der britischen Regierung (auf Englisch).

Aufschub weiterer britischer Zollvorschriften bis Ende 2023

www.getreadyforbrexit.eu – Das Vereinigte Königreich (UK) hat die für den 1. Juli 2022 und spätere Zeitpunkte angekündigte Einführung von Zollvorschriften verschoben. Insbesondere müssen sich die Unternehmen derzeit NICHT auf Folgendes vorbereiten:

  • Obligatorische Sicherheitserklärungen für alle Frachtgüter – ENS
  • Zertifizierung für die meisten veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Güter
  • Kontrollen dieser veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Ladung an den Grenzkontrollstellen
  • Zertifizierung und Kontrollen für alle Milcherzeugnisse
  • Bescheinigung und Kontrollen für alle übrigen Veterinärgüter

Die britische Regierung hat angekündigt, dass sie im Herbst 2022 eine neue Regelung für Einfuhrkontrollen veröffentlichen will. Dies wird im Rahmen eines Zielbetriebsmodells geschehen. Die Einführung wird dann Ende 2023 beginnen.

Die offizielle Erklärung der britischen Regierung zur Verschiebung können Sie hier nachlesen. Eine Übersetzung dieser Informationen für die Wirtschaft ist auf rvo.nl zu finden.

Achtung! Alle bestehenden Zollvorschriften im Vereinigten Königreich bleiben in Kraft.

1. Juli auch für Exporte nach UK zusätzliche Sicherheitsdaten (ENS) verpflichtend

www.getreadyforbrexit.eu – Ab dem 1. Juli 2022 ist es verpflichtend, der britischen Zollbehörde für alle Waren, die von der Europäischen Union ins Vereinigte Königreich (UK) gehen, vorab Sicherheits- und Sicherungsinformationen zu übermitteln. Dies geschieht über eine sogenannte Entry Summary Declaration (ENS). Eine derartige ENS ist für die Importe aus UK in die EU bereits seit Beginn des Brexit vorgeschrieben.

Wer muss die ENS für Exporte nach UK einreichen?

Die britischen Behörden haben für das Einreichen der ENS für Ladung aus der EU nach UK die folgende Einteilung gemacht:

  • Bei unbegleitetem Transport ist der Fährbetreiber für die ENS verantwortlich
  • Bei begleitetem Transport ist das Transportunternehmen (oder jemand, der in dessen Namen handelt) für die ENS verantwortlich

Die Anforderungen, denen die ENS entsprechen muss, haben die britischen Behörden in einem Webinar mit dazugehörender Präsentation erklärt:

Lesen Sie die Präsentation Schauen Sie das Webinar an

Wie gehen die niederländischen Fährbetreiber damit um?

Fuhrunternehmen aufgepasst! In der Praxis bedeutet das für den Transport über die niederländischen Fährbetreiber:

  1. CLdN kümmert sich um die ENS für den begleiteten und unbegleiteten Verkehr. Zusätzliche Sicherheitsdaten können über das Buchungsportal angegeben werden. Die Umsetzung ist ab Mitte Mai fakultativ. Die obligatorische Übermittlung von zusätzlichen Sicherheitsdaten beginnt am 1. Juli.
  2. DFDS beantragt:
    1. Für den begleiteten und unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt DFDS die ENS zur Verfügung. Die Einführung wird am 1. Juli beginnen.
    2. Bei begleiteten und unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder eine in seinem Namen handelnde Person) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.
  3. P&O Ferries beantragt:
    1. Für den unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt P&O Ferries die ENS zur Verfügung. Zusätzliche Sicherheitsdaten können über das Buchungsportal angegeben werden. Informationen zur fakultativen Einführung werden folgen. Die obligatorische Übermittlung von zusätzlichen Sicherheitsdaten beginnt am 1. Juli.
    2. Bei begleiteten und unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder eine in seinem Namen handelnde Person) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.
  4. Stena Line beantragt:
    1. Für den unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt Stena Line die ENS zur Verfügung. Stena Line bittet Sie jetzt um die Angabe der erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsdaten über das Buchungsportal.
    2. Bei begleiteten oder unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie dann ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.

Zusammenfassung:

Fährbetreiber Unbegleitenes Verkehr über Temporary Storage Unbegleitenes Verkehr über
Prelodgement
Begleitenes Verkehr über Temporary Storage Begleitenes Verkehr über Prelodgement
1. CLdN ENS über Fährbetreiber

 

ENS über Fährbetreiber

 

ENS über Fährbetreiber ENS über Fährbetreiber
2. DFDS

 

ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)
3. P&O Ferries

 

ENS über Fährbetreiber ENS über Fährbetreiber Nicht zuständig Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)
4. Stena Line

 

ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) ENS über Fährbetreiber

 

Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Fährbetreiber.

Wichtig für Fuhrunternehmer! Pre-Lodgement-Modell erfordert Meldung im GVMS vor der Abfahrt

www.getreadyforbrexit.eu – Für Ladung, die Sie nach dem Pre-Lodgement-Modell nach UK transportieren, müssen Sie als Fuhrunternehmer immer vor der Fahrt zum niederländischen Fährterminal aktiv werden. Folgendes müssen Sie machen:

  • Im britischen Goods Vehicle Movement Service (GVMS) verknüpfen Sie die in UK gemachte Anmeldung mit Ihrem Trailer. Dazu nutzen Sie die vom britischen Importeur oder seinem Vertreter an Sie weitergeleitete(n) MRN(s).
  • Die Goods Movement Reference (GMR), die vom GVMS daraufhin generiert wird, geben Sie bei Ihrer Fährbuchung an. Nur wenn das Fährterminal bei Ankunft Ihres Trailers über die GMR verfügt, kann Ihre Ladung ohne Aufenthalt weiterreisen.

Hier erfahren Sie, wie Sie für jede Sendung eine GMR erhalten.

Einmalige Registrierung im GVMS
Um bei Pre-Lodgement-Sendung den GVMS nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig als Fuhrunternehmer bei den britischen Behörden.

Praktische Hilfe für korrekte Nutzung des GVMS
Die britischen Behörden bieten mehrere praktische Informationen, die Ihnen bei der Nutzung des GVMS helfen.

Inspektion im Vereinigten Königreich ja oder nein
Vor Ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich können Sie auf dieser praktischen Website der britischen Regierung ganz einfach prüfen, ob Ihre Fracht dort für eine Kontrolle in Frage kommt. Sie müssen lediglich die GMR Ihrer Fracht angeben. Ein Klick und Sie wissen, wo Sie stehen. Falls tatsächlich eine Überprüfung erforderlich ist, hilft Ihnen die Website, die in dreizehn Sprachen verfügbar ist, weiter.

Fuhrunternehmen aufgepasst! Temporary Storage und Pre-Lodgement stellen neue Anforderungen an die Einfuhr nach UK

www.getreadyforbrexit.eu – Seit dem 1. Januar handhaben die britischen Behörden zwei verschiedene Modelle für den Zugang von Ladung nach UK: Temporary Storage und Pre-Lodgement.

Temporary storage
Ladung, die nach UK eingeführt wird, kann bis zu 90 Tage an der Grenze auf einem befristeten Lagerplatz (meistens das Terminal) gelagert werden. Für den Fuhrunternehmer ändert sich auf der niederländischen Seite nichts am Buchungsprozess oder Terminalbesuch. Nach der Anmeldung durch den Importeur oder dessen Vertreter bei der britischen Zollbehörde reisen die Waren zu ihrem Zielort.

Pre-lodgement
Der britische Importeur oder sein Vertreter reicht die Einfuhrerklärung bereits ein, bevor die Fähre in den Niederlanden ausläuft. Fuhrunternehmer auf der niederländischen Seite aufgepasst! Bevor der Fahrer zum Fährterminal fährt, müssen Sie erst im britischen Goods Vehicle Management Service (GMVS) die in UK gemachte(n) Erklärung(en) mit Ihrem Trailer verknüpfen. Wie dies funktioniert, lesen Sie hier. Bei Ankunft in UK kann die Ladung anschließend normalerweise direkt weiterreisen oder der Fahrer wird zur Kontrolle an eine Inland Border Facility (IBF) verwiesen.

Wann gilt Temporary Storage, wann Pre-Lodgement?
Die Häfen, die von den niederländischen Fährbetreibern angelaufen werden, erlauben beide Zugangsmodelle. Schauen Sie in diesem Schema für alle Fährbetreiber, wann für Ihre Ladung Temporary Storage gilt und wann Pre-Lodgement.

Erkundigen Sie sich als Fuhrunternehmer bei jeder Sendung genau, welches Modell der britische Importeur (oder sein Vertreter) wählt: Temporary Storage oder Pre-Lodgement. So können Sie unnötige Verzögerungen auf dem niederländischen Fährterminal und an der britischen Grenze vermeiden.

Achtung! Wird das falsche Modell gewählt, kann es nach der Ankunft auf dem niederländischen Fährterminal häufig nicht mehr korrigiert werden. Die Sendung fällt dann automatisch unter das Temporary-Storage-Modell.