1. Juli auch für Exporte nach UK zusätzliche Sicherheitsdaten (ENS) verpflichtend

www.getreadyforbrexit.eu – Ab dem 1. Juli 2022 ist es verpflichtend, der britischen Zollbehörde für alle Waren, die von der Europäischen Union ins Vereinigte Königreich (UK) gehen, vorab Sicherheits- und Sicherungsinformationen zu übermitteln. Dies geschieht über eine sogenannte Entry Summary Declaration (ENS). Eine derartige ENS ist für die Importe aus UK in die EU bereits seit Beginn des Brexit vorgeschrieben.

Wer muss die ENS für Exporte nach UK einreichen?

Die britischen Behörden haben für das Einreichen der ENS für Ladung aus der EU nach UK die folgende Einteilung gemacht:

  • Bei unbegleitetem Transport ist der Fährbetreiber für die ENS verantwortlich
  • Bei begleitetem Transport ist das Transportunternehmen (oder jemand, der in dessen Namen handelt) für die ENS verantwortlich

Die Anforderungen, denen die ENS entsprechen muss, haben die britischen Behörden in einem Webinar mit dazugehörender Präsentation erklärt:

Wie gehen die niederländischen Fährbetreiber damit um?

Fuhrunternehmen aufgepasst! In der Praxis bedeutet das für den Transport über die niederländischen Fährbetreiber:

  1. CLdN kümmert sich um die ENS für den begleiteten und unbegleiteten Verkehr. Zusätzliche Sicherheitsdaten können über das Buchungsportal angegeben werden. Die Umsetzung ist ab Mitte Mai fakultativ. Die obligatorische Übermittlung von zusätzlichen Sicherheitsdaten beginnt am 1. Juli.
  2. DFDS beantragt:
    1. Für den begleiteten und unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt DFDS die ENS zur Verfügung. Die Einführung wird am 1. Juli beginnen.
    2. Bei begleiteten und unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder eine in seinem Namen handelnde Person) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.
  3. P&O Ferries beantragt:
    1. Für den unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt P&O Ferries die ENS zur Verfügung. Zusätzliche Sicherheitsdaten können über das Buchungsportal angegeben werden. Informationen zur fakultativen Einführung werden folgen. Die obligatorische Übermittlung von zusätzlichen Sicherheitsdaten beginnt am 1. Juli.
    2. Bei begleiteten und unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder eine in seinem Namen handelnde Person) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.
  4. Stena Line beantragt:
    1. Für den unbegleiteten Verkehr über Temporary Storage stellt Stena Line die ENS zur Verfügung. Stena Line bittet Sie jetzt um die Angabe der erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsdaten über das Buchungsportal.
    2. Bei begleiteten oder unbegleiteten Transporten über Pre-Lodgement ist der Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) für die ENS verantwortlich. Als Fuhrunternehmen müssen Sie dann ab dem 1. Juli zusätzliche Sicherheitsdaten in GVMS eingeben.

Zusammenfassung:

Fährbetreiber Unbegleitenes Verkehr über Temporary Storage Unbegleitenes Verkehr über
Prelodgement
Begleitenes Verkehr über Temporary Storage Begleitenes Verkehr über Prelodgement
1. CLdN ENS über Fährbetreiber

 

ENS über Fährbetreiber

 

ENS über Fährbetreiber ENS über Fährbetreiber
2. DFDS

 

ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)
3. P&O Ferries

 

ENS über Fährbetreiber ENS über Fährbetreiber Nicht zuständig Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)
4. Stena Line

 

ENS über Fährbetreiber Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt) ENS über Fährbetreiber

 

Fuhrunternehmen (oder jemand, der in seinem Namen handelt)

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Fährbetreiber.