Der Brexit in 5 Schritten

Sind Sie neu im Transport von und nach Großbritannien? Folgen Sie den 5 Schritten, um möglichst schnell Ready for Brexit zu sein.

Alle Fährterminals und Shortsea-Terminals machen die Teilnahme an der niederländischen Kettenlösung verpflichtend. Fahrer, Transporteure, Spediteure, Importeure oder Exporteure: jeder hat eine Aufgabe. Ohne digital vorangemeldete Zolldokumente kann die Ladung das Terminal nicht betreten oder verlassen. Kein Dokument: kein Transport!

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In 5 Schritten bereit für den Brexit in niederländischen Häfen

  • 1. Schritt: Stellen Sie sich beim Zoll vor

    Sind Sie beim Zoll noch nicht bekannt? Beantragen Sie umgehend eine EORI-Nummer. Jedes Unternehmen in Europa, das Frachtgut ein- oder ausführt, benötigt vom Zoll eine solche eindeutige Identifizierungsnummer. Auch wenn Sie als Importeur oder Exporteur Ihre Einfuhr- und/oder Ausfuhranmeldungen einem Spediteur oder Zollagenten überlassen. Kontaktiert mit dem nationalen Zoll, da das Antragsverfahren von Land zu Land variieren kann. Bitte beachten Sie! Haben Sie vorher mit einer britischen EORI-Nummer gearbeitet? Wegen des Brexit müssen Sie diese in eine EORI-Nummer aus der EU umwandeln.

  • 2. Schritt: Legen Sie fest, wer die Einfuhr- und Asufuhranmeldungen abgibt

    Entscheiden Sie als Importeur oder Exporteur, ob Sie selbst Einfuhr- oder Ausfuhranmeldungen beim Zoll abgeben oder ob Sie damit einen Spediteur oder Zollagenten beauftragen möchten. Geben Sie die Anmeldungen selbst ab, benötigen Sie eine separate Software und Genehmigungen. Für diese Software finden Sie eine Übersicht möglicher Lieferanten auf der Website des niederländischen Zolls. Möglicherweise sind auch Vereinbarungen mit der NVWA, der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit, und/oder der ILT, der niederländischen Behörde für Lebensraum und Transport, erforderlich.

  • 3. Schritt: Vereinbaren Sie, wer die Voranmeldung der Zollpapiere vornimmt

    Für den Transport von und nach Großbritannien ist an allen Fährterminals und Shortsea-Terminals die Voranmeldung der Zolldokumente über Portbase obligatorisch. Dies kann durch den Importeur/Exporteur, aber auch durch den Spediteur, Zollagenten oder bei Gelegenheit durch den Frachtführer erfolgen. Vereinbaren Sie klar und deutlich, wer diese Aufgabe übernimmt! Ohne Vorankündigung wird dem Fahrer kein Zugang zum Terminal gewährt.

  • 5. Schritt: Prüfen Sie im voraus, ob das Terminal über das Zolldokument verfügt

    Nur elektronisch vorangemeldetes Frachtgut kann auf dem Terminal abgeliefert und abgeholt werden. Andernfalls gerät der Transport des Containers oder Trailers hier ins Stocken. Sie werden dann zu einem öffentlichem Parkplatz weitergeleitet. Sie können sich dort an Ihren Kunden oder Transportplaner wenden, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Überprüfen Sie daher immer den Status am Terminal über Portbase. Ohne Zolldokument, ohne Voranmeldung am Terminal, kein Transport!

Was bedeutet der Brexit für Sie als:

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So funktionieren die Brexit-Dienste von Portbase