Keine Brexit-Maßnahme, aber unerlässlich für die Einfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich in die EU: die Einführung des Einfuhrkontrollsystems 2 (ICS2) für den Seeverkehr durch den Zoll. Die Umsetzung hat bereits begonnen. Im Wesentlichen bedeutet ICS2, dass mehr Informationen für die Einreichung der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) und der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (ATO) erforderlich sind.

Was das für den Verkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden bedeutet, können Sie hier in den Erklärungen der verschiedenen Fährgesellschaften nachlesen:

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über den Hintergrund und die Funktionsweise des ICS2:

Weitere Informationen

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