Safety & Security-Zollanmeldungen für alle Exporte nach GB

Ab dem 31. Januar 2025 werden alle Exportladungen, die aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien (GB) gehen, vor Ankunft im britischen Hafen eine Safety & Security-Zollanmeldung (S&S-Anmeldung), auch als Summarische Eingangszollanmeldungen (ESumA) bezeichnet, eingereicht werden.

Laatste update
04 Juli 2025 10:53

S&S-Anmeldungen müssen spätestens zwei Stunden vor Ankunft im britischen Hafen eingereicht sein. Die Verantwortung für die rechtzeitige und korrekte Angabe sehen die britischen Behörden im Shortsea-Verkehr bei der Reederei/dem Schiffsmakler und im RoRo-Verkehr bei der Fährgesellschaft (für unbegleitete Transporte) bzw. beim Transporteur (für begleitete Transporte). DFDS, P&O Ferries und Stena Line bieten an, diese Aufgabe für den Transporteur zu übernehmen. CLdN setzt jedoch voraus, dass der Transporteur die S&S über CLdN laufen lässt.

Bei den britischen Behörden sind auch Informationsblätter über die S&S-Anmeldung für Waren, die über den Eurotunnelauf der Schiene oder durch die Luft aus der EU nach GB kommen erhältlich.

Wie Sie eine S&S-Anmeldung einreichen, erfahren Sie hier. Ausführlichere Informationen über die Einführung der S&S-Anmeldungen finden Sie auf dieser Website.